Wie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, sind sachkundige Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, verpflichtet, im Dreijahreszeitraum anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ab dem 1. Januar 2022 beginnt ein neuer Dreijahreszeitraum. Dafür muss der Schulungsumfang erneut vier Stunden umfassen.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz bietet dazu zwei inhaltlich gleiche Online-Veranstaltungen am 7. und 9. Februar 2022 jeweils um 19 Uhr an. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung kommen Anwender von Pflanzenschutzmittel ihrer Fortbildungspflicht nach und erhalten dazu eine Teilnahmebescheinigung über zwei Stunden.
Anmeldungen sind unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums per E-Mail zu richten an