Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden

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Die rechtliche Ausgangsposition ist für Daimler-Kunden sogar besser als sie es anfänglich für Volkswagen-Kunden war. Als der VW-Abgasskandal Ende 2015 bekannt wurde, mussten Geschädigte erst mühsam eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung erkämpfen.
Allein diese Hürde hat bereits Tausende Autofahrer von einer erfolgversprechenden Klage gegen VW abgehalten. Anschließend mussten noch die Gerichte davon überzeugt werden, dass Volkswagen in der Pflicht ist, die Schummel-Diesel zurückzunehmen. Heute gewähren alle Verkehrsrechtsschutzversicherungen in Abgasstreitigkeiten unproblematisch Deckung. Und auch vor Gericht gewinnt Volkswagen heute kaum noch Prozesse. Weiteren Rückenwind haben zahlreiche Oberlandesgerichte bereits signalisiert und nachdem Volkswagen jetzt auch in Deutschland ein Milliarden-Bußgeld akzeptiert hat, steigen die Erfolgsaussichten geschädigter VW-Kunden nahezu auf 100%.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Die VW-Fahrer haben den Mercedes-Fahrern den Klageweg geebnet und praktisch alle Ampeln auf Grün gestellt. Auch für Mercedes-Fahrer gibt es keinen Grund, sich betrügen zu lassen. Und erst recht gibt es keinen Grund, sich unter staatlicher Androhung von Zwangsstilllegungen fragwürdige Software-Updates aus der Hand des betrügenden Herstellers aufdrängen zu lassen. Ob diese eilig entwickelten Updates überhaupt funktionieren, ist fraglich und dass sie erhebliche Folgeschäden an den teuren Autos verursachen können, ist aus den VW-Fällen hinlänglich bekannt."

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Sie berät und vertritt bundesweit bereits über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal. Die Kanzlei hat am 28.05.2018 vor dem OLG Köln (Az. 27 U 13/17) die bundesweit erste Entscheidung eines Oberlandesgerichts zugunsten eines VW-Fahrers erstritten, die Signalwirkung hat, und zwar auch für Mercedes-Fahrer. Die Kanzlei bietet Autokäufern eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles unter www.lehnen-sinnig.de